Und weiter geht die unendliche Geschichte. Für die, die jetzt erst einsteigen sei auf meine beide früheren Beiträge verwiesen (Teil 1, Teil 2), in denen ich die Absurditäten rund um meinen Zwangsbeitrag zur Wirtschaftskammer Österreich beschrieben habe. Aber wer geglaubt hat, dass es nicht noch besser kommen kann, der sei nun eines Besseren belehrt.
Nach dem letzten Brief, den ich von der Kammer bekommen hatte, habe ich mir ein Herz gefasst und direkt dort angerufen. Ich wollte einfach wissen wie es sein kann, dass man mir die Möglichkeit gibt meine Umlage zu zahlen um ein Verfahren abzuwenden, dass rund ein Monat davor mit einem Vollstreckungsbescheid des Magistrats quasi schon geendet hatte. Ich rief also vor einiger Zeit bei der Kammer an, um zu erfahren, wie es denn nun weiterginge.
Dort meldete sich eine nette Dame. Ein Gedächtnisprotokoll.
Ich: „Hallo, ich wollte nur nachfragen wie es sein kann, dass ich das Angebot zur Anwendung eines Verfahrens bekomme, obwohl schon vor rund drei Woche eine Vollstreckung des Verfahrens offiziell durch das Magistrat angekündigt wurde?“
WKO: „Bitte ihre Mitgliedsnummer?“
Ich gebe der Dame meine Mitgliedsnummer.
WKO: „Ihr Verfahren wurde eingestellt.“
Ich: „Was heißt eingestellt? Mir hat man nichts gesagt oder geschickt. Ich habe nur die Ankündigung einer Exekution durch die MA 6. Wie soll ich das verstehen?“
WKO: „Ihr Verfahren wurde eingestellt. Mehr sehe ich da jetzt auch nicht.“
Ich: „Das kann doch nicht sein. Ich habe extra bei der MA 6 angerufen um einen Vollstreckungstermin auszumachen. Ich habe extra ein TV-Team bestellt und meine Kinder haben gelernt auf Kommando kameragerecht zu weinen. Und Sie sagen mir jetzt so lässig, dass das Verfahren eingestellt wurde. Das kostet mich doch alles Geld!“
WKO: „Mehr kann ich jetzt auch nicht sagen.“
Ich: „Also schulde ich jetzt auch nichts mehr? Oder was ist jetzt mit der höflichen Aufforderung meine Umlage zu zahlen im letzten Shreiben?“
WKO: „Ja, sie müssen bitte zahlen. Der ganze Prozess beginnt jetzt wieder von vorne.“
Ich: „Aber ich werde nicht zahlen. Deshalb habe ich bis jetzt nicht gezahlt, Mahnungen ignoriert und um meine Exekution gebeten. Aber scheinbar bekomme ich nicht einmal die?“
WKO: „Was wollen sie eigentlich? Sie können ja auch einen Antrag auf Verminderung stellen und weniger zahlen.“
Ich: „Ich will gar nichts zahlen. Auch nicht wenn es nur ein Euro wäre. Es geht mit nicht um das Geld, es geht mir um’s Prinzip.“
WKO: „Ja wenn sie gar nicht zahlen, dann könnte es auch sein, dass es das nächste mal über das Gericht geht und nicht das Magistrat. Dann wird es aber für sie teurer.“
Ich: „Wie bitte? ich bekomme einen offiziellen Vollstreckungsbescheid vom Magistrat. Sie stellen hinter meinem Rücken das Verfahren ein, schicken mir eine neue Zahlungsaufforderung damit es dann über ein Gericht geht und für mich teurer wird. Das ist eine coole Interessensvertretung.“
WKO: „So habe ich das nicht gesagt. So dürfen sie mich nicht zitieren. Ich habe nur von einer Möglichkeit gesprochen.“
Ich: „Ich möchte meine bescheidmäßig angekündigte Exekution, um endlich meinen TV-Beitrag zu drehen. Wo leben wir eigentlich, wenn hinter dem Rücken eines Beteiligten irgendwelche Verfahren eröffnet, durchgezogen und dann wieder eingestellt werden, nur um boshaft noch mehr Schade anzurichten und der Betroffene wird nicht einmal informiert?“
WKO: „Da muss ich jetzt bei den Juristen nachfragen.“
Ich: „Das ist eine gute Idee. Ich hätte gerne eine schriftliche Auskunft warum mein Verfahren eingestellt wurde und wie es jetzt weiter geht.“
WKO: „Wir melden uns bei ihnen.“
Das ist jetzt ca. 10 Tage her. Nichts mehr gehört. Fortsetzung folgt bestimmt.
Hallo Niko!
Auch ich habe derzeit einen – wenn auch nur kleinen – Disput mit der WKO.
Hier ein Auszug meines Schreibens:
„Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich gebe Ihnen hiermit bekannt, dass meine beiden Gewerbescheine mit
30. 9. 2013 abgemeldet wurden und bitte um entsprechende Anpassung der Grundumlage 2013.
Mich verwundert jedoch die Höhe der Grundumlage:
– 2012 wurde die Umlage – aufgrund meines guten Geschäftsergebnisses –
von € 185 auf € 280,- erhöht;
– im Jahr 2012 fiel das Ergebnis unter € 11.000,- – die Grundumlage
wurde jedoch nicht reduziert;
– mit Jänner 2013 wurden die beiden Gewerbescheine ruhend gestellt, die Grundumlage jedoch wieder mit € 280,- in Rechnung gestellt.
Weiters wundere ich mich, dass bei Forderung der vollen Umlage die
Zusendung der "Wiener Wirtschaft" sofort im Jänner 2013 eingestellt wurde.
Ich frage mich ernstlich, welche Leistungen Ihre Organisation für
mich 2013 erbracht hat und damit die volle Höhe der Grundumlage rechtfertigt?
Mit freundlichen Grüßen"
Hi,
sehr gut und richtig. Einfach nicht nachgeben. Verbündete suchen und weiterkämpfen. Von wegen die Kammer arbeitet für Gebühren- und Abgabensenkung. Wünsche Dir alles Gute und viel Kraft.
Niko 😎
Hallo Niko,
habe nun nach einer einmonatigen Bedenkzeit der WKW vom „Umlagenbüro“ folgende Antwort erhalten:
„Sehr geehrter Herr,
in Erledigung Ihres Schreibens weisen wir darauf hin, dass die Grundumlage eine unteilbare Jahresumlage darstellt, welche erstmalig für das Jahr, in dem ein Gewerberecht erworben wird, und letztmalig für das Jahr, in dem ein Gewerberecht bei der Gewerbebehörde zurückgelegt wird, zu entrichten ist.
Da Sie Ihre Berechtigungen erst per 30.9.2013 zurückgelegt haben, besteht die Vorschreibung der Grundumlage 2013 von € 282,00 inkl. € 2,00 Spesen zu Recht. Wie bereits mitgeteilt haben die zuständigen Fachgruppen einer Ermäßigung nicht zugestimmt.
Wir ersuchen um Überweisung innerhalb eines Monates, … damit ein Exekutionsverfahren vermieden werden kann.“
Das heißt, wenn ich nun im Dezember ein Gewerbe anmelde und im Jänner zurücklege, habe ich zusätzlich 22 Monate zu berappen, da die Jahresumlage „unteilbar“ ist!
Vielleicht haben hier auch andere Leidensgenossen dasselbe Problem – bitte meldet euch!
Liebe Grüße
Robert