Streit um Facebook und TwitterWien – Zu einem Gerichtsurteil mit möglicherweise historischen und weitreichenden Konsequenzen kam es gestern im Bezirksgericht Hietzing in Wien, anlässlich eines Scheidungsverfahrens. Nach nur zwei Jahren wurde die Ehe von Alexandra und Joachim G. geschieden und das Sorgerecht für die gemeinsamen 425 facebook-Freunde und 234 Twitter-Follower wurde der Frau zugesprochen. Den einjährigen leiblichen Sohn des Paares wollten weder Alexandra noch Joachim G.

»Ich wollte ja von Anfang an nicht, dass wir eine gemeinsame Facebook-Seite und einen gemeinsamen Twitter-Account einrichten«, meinte eine erleichterte Alxandra G. kurz nach dem Urteil. »Ich glaube mir ist endlich Gerechtigkeit widerfahren, denn meine Einträge und Tweets waren eh immer viel interessanter als die vom Jo. So gesehen stehen mir auch die Freunde und die Follower zu.«

Facebok-Freunde und Twitter-Follower sind Teil des Scheidungsverfahrens

Laut dem Urteil darf Joachim G. ab sofort nicht mehr auf die Seiten der gemeinsamen Freunde und dort Nachrichten, bzw. Kommentare, posten, Freundschaftsanfragen senden, Freundschaftsvorschläge machen oder den gemeinsamen Twitter-Follower twittern oder Retweets senden. „Das Urteil ist eine Frechheit. Zwei Drittel der Freunde auf facebook wurden von mir mit in die Beziehung eingebracht und meine Tweets haben Kultstatus“, empört sich Joachim G. über das Urteil. „Ich werde jetzt meine Ex-Frau auf Rückerstattung der Internetkosten klagen, denn die hab‘ immer ich gezahlt und ohne mich wäre die nie im facebook gewesen.“

Besonders unfair findet G. auch die Tatsache, dass er sich jetzt auch im realen Leben höchstens auf 150 m den facebook-Freunden nähern darf. Sobald er diese versucht via Email oder SMS zu kontaktieren, laufe er Gefahr als Stalker verklagt zu werden. „Das ist alles eine Riesen-Sauerei“, klagt G. „Um das wahre Gesicht meiner Ex-Frau zu zeigen habe ich jetzt eine facebook-Gruppe mit dem Titel `Die Schlampe´ eingerichtet und dort habe ich auch schon mehr als 100 Fans.“

Sohn vorübergehend der Jugendvorsorge übergeben

In der Hitze des gerichtlichen Gefechts und dem emotionalen Verfahren kam es zu einem weiteren Missverständnis. Die Polizei musste den einjährigen Kevin G. der Jugendvorsorge übergeben, nachdem ihn die Eltern in einem stylischen Baby-Björn im Gerichtssaal vergessen hatten. Bis Redaktionsschluss wollte keine der beiden Streitparteien das Sorgerecht für Kevin.

[Achtung – Satire – Über die letzten Jahre haben sich viele Satire-Beiträge von mir angesammelt. Auf mehrfachen Wunsch stelle ich nun einige davon hier online. Quasi ein „Best-Of“.]