Und wir gehen in die nächste Runde bei meinem Versuch mit zivilem Ungehorsam der Zwangssteuer zu entgehen, die uns die Wirtschaftskammer mit ihrer Kammerumlage um den Hals hängt. Manchen werden sich jetzt fragen, warum ich gerade jetzt auf diese Idee gekommen bin, nachdem ich in schon in den letzten zehn Jahren mehr als 10.000.-. € an Zwangsabgaben geleistet habe. Keine Ahnung. Ich habe einfach genug. Ah ja, und da war dann noch dieser Artikel im Format, in dem die Zwangsmitgliedschaft in der Wirtschaftskammer vom Präsidenten als das letzte Bollwerk gegen „den Neo- bzw.- Turbokapitalismus“ bezeichnet wurde: Artikel im Format. Eine Argumentationslinie, die jedem KPDSU-Funktionär verantwortlich für den 5-Jahresplan in der ehemaligen Sowjetunion zur Ehre gereicht hätte.

Egal, ich weigere mich also zu zahlen und so werden von Seiten der Wirtschaftskammer Zwangsmaßnahmen gegen mich gesetzt. Am 28.1.2011 bekam ich also eine Vollstreckungsverfügung über 842.- € von der MA6 in Wien. Ich habe dort angerufen, um einen Termin für meine Exekution zu vereinbaren, aber da hatte ich wenig Erfolg. Die Details meiner Kontaktaufnahme mit der MA6 können hier nachgelesen werden.

Aber jetzt wird es noch besser. Plötzlich flattert mir ein Schreiben der Wirtschaftskammer Wien vom 23.2. – also knapp einem Monat nach der Vollstreckungsverfügung – ins Haus. Und was steht da drinnen? Hier zitiert:

Sehr geehrtes Mitglied!

Wir weisen darauf hin, dass derzeit für die Grundumlage 2010 in der Höhe von insgesamt € 840,00 zuzüglich € 12,00 Spesen offen ist. (Anm. Niko: man beginnt die Sorgen unserer Innenministerin um die deutsche Sprache zu verstehen)

Wir ersuchen Sie höflich, diesen Betrag innerhalb eines Monats zu überweisen, damit ein Exekutionsverfahren vermieden werden kann…..

Nur damit ich das richtig verstehe? Am 28.1. bekomme ich eine Vollstreckungsverfügung über 842.- € per Post von der MA6. Forderungsart: Kammerumlage. Betreibende Stelle: Wirtschaftskammer Wien. Knapp ein Monat später bekomme ich von der WKO-Wien ein Schreiben mit einer Forderung über 852.- € (die zehn Euro mehr ist vielleicht der Entertainment-Zuschlag) und der Bitte zu überweisen, um ein Exekutionsverfahren zu vermeiden. Ein Verfahren zu vermeiden, dass die WKO-Wien schon am 28.1. gestartet hat?

Stellt sich dem Normalbürger die Frage: Welche Drogen nehmen die dort und wo kann man die bekommen? Aber hallo, da ist jemand mit Kompetenz und Sorgfalt tätig. Da bekommt man gleich ein schlechtes Gewissen und denkt ernsthaft darüber nach, ob die Kammerumlage nicht einfach viel zu niedrig ist, um derartige Wertarbeit und offensichtliche Leistung und Kompetenz zu finanzieren?